
Bewertungen von Immobilien können Sie für die unterschiedlichsten Anlässe benötigen. Dies kann der Verkauf oder Kauf einer Immobilie sein oder Sie wollen den Beleihungswert bestimmt haben. Auch für den Erbfall, die Vermögensauseinandersetzung, bei Ehescheidungen oder bei Schenkungen kann dies der Fall sein.
Ich erstelle Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) i.S.d. § 194 Baugesetzbuch (BauGB).
Wie der Name Verkehrswertgutachten schon sagt, orientiert sich die Bewertung von Immobilien an dem Verkehrswert. Hierbei ist es nicht maßgebend, wofür Sie meine Bewertung benötigen. denn der Verkehrswert wird durch den Preis des Objektes bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, nach den rechtlichen Gegebenheiten und den tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Der Verkehrswert entspricht u.a. dem Marktwert, dem Grundstückswert i.S.d. BGB sowie dem Begriff des gemeinen Werts.

Die Sachgebiete "Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken" und von "Schäden an Gebäuden" sind äußerst umfangreich und vielseitig. In diesen Fällen zahlt sich Netz-Werken aus.
Mit Netz-Werken bezeichne ich die Zusammenarbeit mit Kollegen aus unterschiedlichen Sachgebieten. Wir haben uns in einer Genossenschaft unter dem Namen ZBSR (Zertifizierte BauSachverständige Rhein-Ruhr) zusammen geschlossen. Das hat den Vorteil, dass wir aus einer Hand die gesamte Palette der Bewertung und Begutachtung abdecken können.
Wir können auch Aufträge entgegen nehmen, deren Bearbeitung mehrere BauSachverständige erfordert.
Die Partner der ZBSR haben sich strengen Kriterien unterworfen. Jeder Partner muss auf seinem Sachgebiet nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert sein und sich an den durch die ZBSR veranstalteten Fort- und Weiterbildungsnahmen beteiligen.

Zertifizierter BauSachverständiger (nach DIN EN ISO/IEC 17024, geprüft durch IQ-Zert) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Zertifizierter BauSachverständiger für Schäden an Gebäuden(Pers-Zert TÜV)


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